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Das Nebenstrafrecht
In der Schweiz wird ein grosser Teil strafbarer Handlungen nicht im Strafgesetzbuch (StGB), sondern in sogenannten Nebenstrafgesetzen geregelt. Dabei handelt es sich um Spezialgesetze wie etwa das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), das Embargogesetz (EmbG), das Heilmittelgesetz (HMG), das Transplantationsgesetz (TransPG), das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) oder das CITES-Gesetz über den Verkehr mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.
Diese Website widmet sich gezielt dem Nebenstrafrecht in der Schweiz. Sie beleuchtet zentrale Regelungsbereiche ausserhalb des Kernstrafrechts des StGB, die in der Praxis oft eine erhebliche Rolle spielen – und zwar in Situationen, in denen Betroffene häufig nicht mit einem strafrechtlichen Vorwurf rechnen. Denn viele Bestimmungen des Nebenstrafrechts greifen tief in den Alltag von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen ein und können auch ohne kriminelle Absicht empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine fundierte, aber verständlich aufbereitete Einführung in ausgewählte Themenbereiche des Nebenstrafrechts zu bieten. Die Inhalte richten sich an rechtssuchende Personen und Unternehmen – insbesondere an jene, die erstmals mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, eine Strafverfügung erhalten haben oder präventiv Informationen zu einem spezifischen Spezialgesetz suchen.
Die Texte orientieren sich an den Bedürfnissen von Nichtjuristinnen und Nichtjuristen: Begriffserklärungen, Praxisbeispiele, häufige Fragen (FAQ) und klar strukturierte Inhalte sollen eine erste rechtliche Orientierung ermöglichen – ohne juristisches Vorwissen vorauszusetzen..
Disclaimer: Diese Seite ersetzt keine persönliche Rechtsberatung durch eine qualifizierte Anwältin oder einen Anwalt. Wenn Sie in ein laufendes Verfahren involviert sind oder konkrete Fragen zu Ihrem Fall haben, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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